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Stichwort English Beschreibung
Kostenverteilung bei Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Modernisierungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen apportionment of costs for maintenance costs, repairs, cost of modernisation and structural alterations Die Verteilung der Kosten für Instandhaltungs- und Instand­set­zungs­maß­nahmen, für bauliche Veränderungen und für Mo­der­nisie­rungs­maß­nahmen erfolgt nach der gesetzlichen Regelung gemäß § 16 Abs. 2 WEG nach Mit­eigen­tums­an­tei­len, sofern keine abweichende Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG getroffen wurde. Nach der seit dem 01.07.2007 geltenden neuen Regelung kön­nen die Woh­nungs­eigen­tümer bei diesen Maßnahmen ge­mäß § 16 Abs. 4 WEG jedoch im Einzelfall über eine von § 16 Abs. 2 WEG abweichende Kostenverteilung mit Mehrheit beschließen.

Für diese von der gesetzlichen Regelung abweichende Kos­ten­ver­tei­lung bedarf es jedoch einer Beschlussmehrheit von drei Vier­tel aller stimmberechtigten Woh­nungs­eigen­tü­mer (nach Köp­fen) und der Mehrheit von mehr als der Hälfte der Miteigen­tums­an­teile. Der abweichende Maßstab muss dem Gebrauch oder der Mög­lich­keit des Gebrauchs Rechnung tragen. Eine Kosten­befreiung derjenigen Woh­nungs­eigen­tümer, die ei­nem Beschluss über die ab­wei­chen­de Kos­ten­ver­tei­lung nicht zu­gestimmt haben, ist gemäß § 16 Abs. 6 Satz 2 WEG aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen.